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Allgemeine Geschäftsbedingungen solymas

 

1. Allgemeines  
solymas vermittelt im Namen und Auftrag des Eigentümers / Verwalters Mietverträge für Ferienobjekte zwischen  Kunden und  Eigentümer / Verwalter und ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.
 

2. Anmeldung/Buchung  
solymas  unterbreitet Ihnen ein schriftliches Angebot. Durch die Unterzeichung dieses Angebotes – per Email, Post oder Fax – innerhalb der Annahmefrist wird die Buchung verbindlich. Grundlage des Angebotes sind die am Buchungstag und für den Mietzeitraum gültigen Angaben auf der Internetseite von solymas. Nebenabreden, die den Angebotsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung solymas.
 

3. Zahlung  
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig. Falls nichts anderes im Vertrag vermerkt beträgt diese 30 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an solymas zu bezahlen. Die Restzahlung erfolgt, beim Fehlen einer besonderen Vereinbarung, spätestens 4 Wochen vor Anreise auf das Konto von solymas. Alle notwendigen Reiseunterlagen erhalten Sie spätestens eine Woche vor Anreise. Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt solymas, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und eine Rücktrittsgebühr gemäß Ziffer 4 zu verlangen.
 

4. Rücktritt / Umbuchungen  
Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Storno-Gebühren erhoben:

bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
bis 60. Tag  vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
bis 30. Tag vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
bis 1 Tag vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
am Tag de Ankunft: 100% des Mietpreises

Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang in unserem Büro. Ist die vorbeschriebene Umbuchung nicht mehr möglich, muss ein Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und eine gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch solymas.
 

5. Reiserücktrittskostenversicherung  
Zur Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie außerdem einer Reise-Krankenversicherung.
 

6. Leistungsänderungen  
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von solymas nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. solymas verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird  eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Wird der Aufenthalt bei Vertragsabschluß nicht infolge vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von solymas auf die Rückzahlung des geleisteten Reisepreises.
 

7. Haftung von solymas   
solymas vermittelt Ihre Buchung an den Vermieter / Verwalter Ihres Ferienobjektes und haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Anbieter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen (gemäß Angebot) sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser/ - Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen; ebenfalls haftet solymas nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung / Pool etc., sowie in der Zeit von September bis Juni für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Die Haftung aus dem Mietvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
 

8. Gewährleistung  
Sollte eine Leistung durch solymas nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. solymas ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersattzleistung Abhilfe zu schaffen.  Diese kann jedoch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Urlaubende kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen wurden.
 

9. Verpflichtungen des Mieters   
Bitte beachten Sie, dass die Unterkünfte nicht von mehr Personen als angemeldet bewohnt werden dürfen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen bei der örtlichen Hausverwaltung bzw. beim Vermieter unverzüglich noch während seines Aufenthaltes zur Kenntnis zugeben. Rückerstattungsansprüche  nach Urlaubende können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde sich während seines Aufenthaltes telefonisch bei solymas in Mainz meldet solymas die Möglichkeit zur Behebung der Mängel gewährt wird.  Bei Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung von solymas verlieren Kunden, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises. Eventuelle vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr gegenüber solymas geltend gemacht werden. Zwischen Ihnen und solymas gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart.

Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Verwaltung, dem Vermieter oder solymas  zu melden. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
Falls Sie eine private Haftpflicht besitzen, beachten Sie, dass diese generell keine Schäden an gemieteten Sachen abdeckt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  

10. Haustiere  
Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige  Zustimmung von solymas erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.
 

11. Anreise / Abreise  
Das Mietobjekt kann am Anreisetag flexibel zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr bezogen werden. Frühere oder spätere Anreisezeiten sind zuvor mit solymas zu klären. Bitte beachten Sie, dass es, aufgrund von Reinigungsarbeiten oder der Abreise von Gästen, vereinzelt zu Verzögerungen beim Bezug Ihres Ferienobjektes kommen kann. Am Abreisetag verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollten Sie die Unterkunft am Abreisetag aufgrund eines späten Rückfluges länger bewohnen wollen, so klären Sie dies bitte vor Ort mit dem Vermieter/Verwalter ab.
 

12. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Vermittlungsvertrag ist Mainz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Kunde kann solymas nur an dessen Sitz verklagen.
 
Mai 2007

 
 
 
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